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Antrag auf Aufnahme als Fördermitglied

Wenn Sie selber keine Qualifizierung im Bereich Trauerbegleitung besitzen, Sie oder Ihre Institution sich jedoch mit dem Thema verbunden fühlen, können Sie als Fördermitglied die Arbeit des Bundesverband Trauerbegleitung unterstützen.

Neuregelung der Fördermitgliedschaft mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.03.2025:

Der Beitrag kann steuerlich geltend gemacht werden, da wir gemeinnützig sind.

Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 50 € jährlich, ein höherer Betrag kann freiwillig gewählt werden. Die Mitgliedschaft als Fördermitglied ist unabhängig von der Höhe eine rein monetäre Förderung der Ziele des Vereins und beinhaltet keine Stimm- oder Wahlrechte. Fördermitglieder erhalten regelmäßig Informationen über die Arbeit des Vereins.

Wenn Sie Interesse an einer Fördermitgliedschaft haben, dann freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail in der Geschäftsstelle.