Die Mitgliedschaft ist nicht an Organisationen sondern ausschließlich an Personen gebunden.
Im Bundesverband Trauerbegleitung können sowohl Qualifizierende in der Trauerbegleitung als auch in Trauerbegleitung qualifizierte und tätige Personenen Mitglied werden. Bitte beachten Sie die beiden unterschiedlichen Typen der Antragstellung und wenden Sie sich bei Fragen gerne an unsere Geschäftsstelle (info@bv-trauerbegleitung.de).
Als Mitglied des BVT können Sie unmittelbar von folgenden Vorteilen profitieren:
- Vernetzung und Austausch
- Bezug der Mitgliedszeitschrift Leidfaden
- Sichtbarkeit und Verlinkung Ihres Begleitungsangebots auf Messen, im Internet, auf Veranstaltungen
- Vergünstigte Eintrittspreise zu Veranstaltungen, bei denen der BVT Kooperationspartner ist, bspw. zur Messe Leben und Tod in Bremen
- Führen des Qualitätssiegels
- Verfolgen gemeinsamer Ziele (z. B. Anerkennung von Trauerbegleitung als Präventionsmaßnahme durch die Krankenkassen)
- Aktive Mitgestaltung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Gemeinsame Fortbildungsmöglichkeiten, Foren, Tagungen, Konferenzen
Hier kommen Sie zu den entsprechenden Mitgliedsanträgen:
Trauerbegleitende
Qualifizierende
Fördermitglied
Vorläufige Mitgliedschaft
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und dem Bundesverband Trauerbegleitung e. V. finden Sie in der aktuellen Satzung des BVT.