• Qualitätsstandards

    Weißes Papierboot schwimmt auf ruhigem Wasser

Unser Ethisches Selbstverständnis

Unser ethisches Selbstverständnis bildet das Fundament unserer Arbeit in der Trauerbegleitung und Qualifizierung. Es ist geprägt von Respekt vor der Einzigartigkeit jedes Menschen, Vertrauen in die Kompetenz Trauernder und einem verantwortungsvollen, professionellen Handeln. Auf dieser Grundlage gestalten wir geschützte Räume, in denen Trauer ihren Platz hat, Autonomie gewahrt bleibt und Begleitung achtsam, transparent und wertschätzend erfolgt.

Hier findest Du unser ethisches Selbstverständnis:

Standards in der ­Qualifikation von Trauerbe­gleiter:innen

Zum Schutz von trauernden Menschen ist es wichtig, auf Qualität in der Trauerbegleitung zu achten. Diese kann nur erreicht werden, wenn auf Qualität in der Qualifizierung zur Trauerbegleitung geachtet wird. Darum hat der Bundesverband Trauerbegleitung e. V. Standards für Trauerbegleitungs-Qualifizierungen erarbeitet und es sich zur Aufgabe gemacht, diese kontinuierlich fortzuentwickeln.

Die letzte vollständige Überarbeitung erfolgte im Rahmen der Erstellung einer Qualifizierungsordnung, die von der Gruppe der qualifizierenden Mitglieder im BVT am 29.11.2021 verabschiedet wurde.

  • Trauernde Menschen suchen Begleitung.

  • Trauer- und Sterbebegleitende brauchen Kompe­tenzen.

  • Kompe­tenzen müssen vermittelt und erworben werden.

Inhalte und Schwerpunkte der Qualifikationen nach den Standards des Bundesverbandes Trauerbegleitung e.V.

Die Qualifikationen haben die Zielsetzung einer erweiterten Handlungskompetenz in der Beratung und Begleitung durch Schulung der

  • Fachkompetenz
  • Selbstkompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Sozialen Kompetenz

Sie befähigen alleinig nicht zu therapeutischer Arbeit.

Inhalte und der Aufbau der Fortbildungen

Die Inhalte und der Aufbau der Fortbildungen sollten dabei dem Dreischritt

  • Selbsterfahrung
  • Theorie-Praxis-Erarbeitung
  • Supervision

folgen. Da sich in der Trauerbegleitung andere Fragen als in der Sterbebegleitung ergeben und damit die Vermischung von Sterbe- und Trauerbegleitung nicht weiter forciert wird, zeigt die Praxis, dass es notwendig ist, gezielt Supervision für Trauerbegleitende anzubieten.

Wünschenswert ist eine begleitete Praxis der Teilnehmenden, Auf jeden Fall sollte ein Praxistransfer durch Fallbesprechung, Rollenspiel, Simulation stattfinden. Die Vermittlung der Inhalte sollte sich durch kreative Methoden auszeichnen, die das eigene Erleben der Teilnehmenden und die Praxis der Trauerbegleitung unterstützen.

Folgende fachliche Qualifizierungen sollten im Team vorhanden und abrufbar sein, werden aber nicht von jedem Teammitglied im Gesamten erwartet.

  • akademische Ausbildung
  • didaktische Qualifikation
  • Praxiserfahrung in der Trauerbegleitung
  • therapeutische Ausbildung
  • Eine Leitungsperson gewährleistet eine kontinuierliche Prozessbegleitung
  • Ein Rückgriff auf therapeutisch qualifizierte Teammitglieder ist jederzeit gewährleistet

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