• Große Basisqualifikation Trauerbegleitung

    Weißes Papierboot schwimmt auf ruhigem Wasser

Große Basisqualifikation Trauerbegleitung

Information für Teilnehmende

Menschen mit einem psychosozialen, seelsorgerlichen und Gesundheits-Beruf bzw. Studium, vergleichbare Berufsgruppen, oder einer langjährigen Erfahrung im qualifizierten Ehrenamt, und andere geeignete Personen, berufsgruppenübergreifend.

Befähigt zu selbstständiger Begleitung von trauernden Menschen in Einzelgesprächen und Gruppensettings (Erwachsene, Kinder und Jugendliche), bei Nicht-erschwerte Trauer, erschwerte Trauer, Stabilisierung bei traumatischer und komplizierter Trauer und zum Projektaufbau Trauerbegleitung in verschiedenen beruflichen Kontexten.

  • Fachkompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Selbstkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Handlungskompetenz

Der Kurs umfasst insgesamt mindestens 200 UE à 45 Minuten zusätzlich Gruppenarbeit, Selbststudium und Supervision.

Peergruppenarbeit, zusätzliche Supervisionen, schriftliche Abschlussarbeit, Kolloquium

Erfolgreicher Kursabschluss.: Zertifikat mit Angabe “zertifiziert nach den Qualitätsstandards des BVT e.V.”

Trauerbegleitende brauchen Kompetenzen Personen, die Trauernde begleiten, geben Halt in oftmals haltlosen Situationen. Sie erreichen dies durch ihre innere Haltung, die geprägt sein soll von einer hohen Empathie und Wertschätzung und sich zugleich durch eine absichtslose Achtsamkeit auszeichnet. Eine solche Grundhaltung muss erworben und eingeübt werden und sich in der Person des Begleitenden verbinden mit:

  • Selbstreflexionskompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Sachkompetenz
  • Systemkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • spiritueller Kompetenz

Der Bundesverband Trauerbegleitung (BVT) hat als Fachverband dafür bundesweit abgestimmte und überprüfte Curricula entwickelt, die sicherstellen, dass Trauerbegleitende nach einheitlichen und damit vergleichbaren Standards qualifiziert werden.

Wir unterscheiden dabei in:

  • Große Basisqualifikation Trauerbegleitung
  • Grundlagenkurs zur Trauerbegleitung

Informationen für Anbietende

Vorrausetzungen

Die Aufnahme von Qualifizierenden erfolgt nach den Grundlagen der Qualifizierungsordnung, die unter anderem folgendes beinhaltet:

  • ordentliche Mitgliedschaft im Bundesverband Trauerbegleitung e.V. seit mindestens einem Jahr
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Darstellung des Weiterbildungskonzeptes inklusive Curriculum, oder ein zuvor eingereichtes und bestätigtes Curriculum entsprechend der Rahmenvorgaben des BVT
  • Evaluation von zwei Weiterbildungsdurchgängen einer „Großen Basisqualifikation Trauerbegleitung“
  • Referenzen von zwei BVT-Mitgliedern aus der Gruppe der Qualifizierenden
  • Nachweis der eigenen Qualifikation in Trauerbegleitung (z. B. Große Basisqualifikation oder Vergleichbares)
  • Nachweis Aktivität in der Begleitung von trauernden Menschen (im Rahmen ihrer gesamten Arbeit, in Trauergruppen, in Einzelbegleitungen usw.)
  • Nachweis über Referenten- und Weiterbildungstätigkeit

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