• Mitgliedschaften im BVT

    Weißes Papierboot schwimmt auf ruhigem Wasser

Formen der Mitgliedschaft

In den Bundesverband Trauerbegleitung können sowohl Menschen eintreten, die als qualifizierte Fachpersonen in der Trauerbegleitung arbeiten, als auch Menschen, die aktuell qualifiziert werden.

Gründe, die für eine Mitgliedschaft im BVT stehen:

  • Vernetzung und Austausch
  • Bezug der Mitgliedszeitschrift Leidfaden
  • Sichtbarkeit und Verlinkung Deiner Angebote
  • Vergünstigte Eintrittspreise zu Veranstaltungen, bei denen der BVT Kooperationspartner ist, bspw. zur Messe Leben und Tod in Bremen
  • Führen des Qualitätssiegels
  • Verfolgen gemeinsamer Ziele (z. B. Anerkennung von Trauerbegleitung als Präventionsmaßnahme durch die Krankenkassen)
  • Aktive Mitgestaltung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Gemeinsame Fortbildungsmöglichkeiten, Foren, Tagungen, Konferenzen

Unsere 4 Mitgliedschafts-Formen:

Mitgliedschaft für Trauerbegleitende

Bitte fülle den Mitgliedsantrag aus und füge Deinen Lebenslauf und das Zertifikat zur Großen Basisqualifikation bei. Innerhalb der nächsten Tage erhältst Du eine Eingangsbestätigung der Geschäftsstelle.

Solltest Du keine Große Basisqualifikation absolviert haben, schau bitte unter nachfolgendem Link, ob Deine Qualifikationen den Standards des BVT entsprechen und lade die Nachweise dazu ebenfalls mit Deinem Lebenslauf in dem Antragsformular hoch.

Vorläufige Mitgliedschaft

Wenn Du dich noch in der Qualifizierung befindest und die Hälfte des Kurses zur Großen Basisqualifikation schon absolviert hast, kannst Du bereits eine vorläufige Mitgliedschaft beantragen. Du hast noch kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung und Dein Profil als Trauerbegleiter*in wird erst nach Abschluss Deiner Qualifizierung auf unserer Website veröffentlicht. Für die Antragstellung lädst Du einfach eine kurze Bestätigung der Kursleitung mit voraussichtlichem Kursende an Stelle deines Zertifikats hoch. Nach deinem Kursabschluss

sendest Du das Zertifikat dann nach und deine vorläufige Mitgliedschaft wird kostenfrei in eine Ordentliche umgewandelt.

Bitte beachte, dass diese vorläufige Mitgliedschaft nur für Kurse gilt, die bereits durch den BVT zertifiziert sind. Sprich dazu am besten Deine Kursleitung an.

Deine Spende wirkt.

Unterstütze die Arbeit des BVT.
Als gemeinnütziger Verein sind wir auf Menschen wie Dich angewiesen.
Herzlichen Dank, dass Du hilfst.

Qualifizierende

Die Mitgliedschaft als Qualifizierende*r im BVT ist ausschließlich an Personen, nicht an Organisationen gebunden. Mehrere Qualifizierende einer Einrichtung laden wir daher ein, einzeln ihren Mitgliedsantrag zu stellen wie es die Satzung vorsieht. Es können sich maximal 3 Personen mit einem gemeinsamen Konzept bewerben. Hinweis: Falls ein bereits durch den BVT zertifiziertes Konzept übernommen wird, ist eine Einverständniserklärung des bisherigen Konzepttragenden beizufügen.

Die Aufnahme von Qualifizierenden erfolgt nach den Grundlagen der Qualifizierungsordnung. Den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Anlagen, wie sie in der Checkliste benannt sind, senden Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50,- €.

Fördermitglied

Als Fördermitglied kannst Du die wichtige Arbeit des BVT unterstützen. Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt mindestens 50 € jährlich, ein höherer Betrag kann freiwillig gewählt werden. Die Mitgliedschaft als Fördermitglied ist unabhängig von der Höhe eine rein monetäre Förderung der Ziele des Vereins und beinhaltet keine Stimm- oder Wahlrechte. Fördermitglieder erhalten regelmäßig Informationen über die Arbeit des Vereins sowie zusätzlich wertvolle Informationen zum Thema Trauer und sind ganz nah an der Verbandsarbeit durch unseren Newsletter.

Der Beitrag kann steuerlich geltend gemacht werden, da wir als ein gemeinnütziger Verein eingetragen sind.

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