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Antrag auf Aufnahme als Person, die noch in der Qualifizierungsphase zum / zur Trauerbegleitern /in ist.

Wenn Sie sich noch in der Qualifizierung befinden, jedoch schon Mitglied werden möchten, können Sie eine vorläufige Mitgliedschaft beantragen. Diese unterscheidet sich zur ordentlichen Mitgliedschaft darin, dass Sie noch kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung haben und Ihr Profil als Trauerbegleiter*in erst nach Abschluss Ihrer Qualifizierung auf unserer Website veröffentlicht wird. Nach Kursende reichen Sie das Zertifikat der Großen Basisqualifikation oder der absolvierten, vergleichbaren Qualifikation in der Geschäftsstelle ein und die vorläufige Mitgliedschaft wird kostenfrei in eine Ordentliche umgewandelt.

Bitte beachten Sie, dass diese vorläufige Mitgliedschaft nur für Kurse gilt, die bereits durch den BVT zertifiziert sind. Sprechen Sie dazu auch Ihre Kursleitung an.

Die Voraussetzungen zur Aufnahme als Trauerbegleitende finden Sie im Mitgliedsantrag.