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Antrag auf Aufnahme als Person, die noch in der Qualifizierungsphase zum / zur Trauerbegleitern /in ist.

Wenn Sie sich noch in der Qualifizierung befinden und die Hälfte des Kurses zur Großen Basisqualifikation schon absolviert haben, können Sie bereits eine vorläufige Mitgliedschaft beantragen. Diese unterscheidet sich zur ordentlichen Mitgliedschaft darin, dass Sie noch kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung haben und Ihr Profil als Trauerbegleiter*in erst nach Abschluss Ihrer Qualifizierung auf unserer Website veröffentlicht wird. Für die Antragstellung laden Sie eine kurze Bestätigung der Kursleitung mit voraussichtlichem Kursende hoch. Nach Abschluss senden Sie das Zertifikat der Großen Basisqualifikation an die Geschäftsstelle und die vorläufige Mitgliedschaft wird kostenfrei in eine Ordentliche umgewandelt.

Bitte beachten Sie, dass diese vorläufige Mitgliedschaft nur für Kurse gilt, die bereits durch den BVT zertifiziert sind. Sprechen Sie dazu auch Ihre Kursleitung an.

Hier finden Sie den Mitgliedsantrag.