Wenn Sie sich noch in der Qualifizierung befinden, jedoch schon Mitglied werden möchten, können Sie eine vorläufige Mitgliedschaft beantragen. Diese unterscheidet sich zur ordentlichen Mitgliedschaft darin, dass Sie noch kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung haben und Ihr Profil als Trauerbegleiter*in erst nach Abschluss Ihrer Qualifizierung auf unserer Website veröffentlicht wird. Nach Kursende reichen Sie das Zertifikat der Großen Basisqualifikation oder der absolvierten, vergleichbaren Qualifikation in der Geschäftsstelle ein und die vorläufige Mitgliedschaft wird kostenfrei in eine Ordentliche umgewandelt.
Die Voraussetzungen zur Aufnahme als Trauerbegleitende finden Sie im Mitgliedsantrag.