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Standards in der Trauerbegleiterqualifikation

Zum Schutz von trauernden Menschen ist es wichtig, auf Qualität in der Trauerbegleitung zu achten. Diese kann nur erreicht werden, wenn auf Qualität in der Qualifizierung zur Trauerbegleitung geachtet wird. Darum hat der Bundesverband Trauerbegleitung e. V. Standards für Trauerbegleitungs-Qualifizierungen erarbeitet und es sich zur Aufgabe gemacht, diese kontinuierlich fortzuentwickeln.
Die letzte vollständige Überarbeitung erfolgte im Rahmen der Erstellung einer Qualifizierungsordnung, die von der Gruppe der qualifizierenden Mitglieder im BVT am 29.11.2021 verabschiedet wurde.

Trauernde Menschen suchen Begleitung.
Trauer- und Sterbebegleitende brauchen Kompetenzen.
Kompetenzen müssen vermittelt und erworben werden.

Fünf Puzzle-Teile mit Aufschriften

Dabei wählt er bewusst die Bezeichnung „Qualifizierung“ statt „Ausbildung“, weil Fortbildungen und Qualifizierungen in Trauerbegleitung keine Berufsausbildungen, sondern ergänzende Qualifikationen sind.

Der Bundesverband Trauerbegleitung e. V. ist ein Zusammenschluss von lehrenden Fachkräften, die qualifizierte Fortbildung anbieten und durchführen – für Menschen, die mit der Begleitung Sterbender und Trauernder im Beruf, im ehrenamtlichen Engagement oder in ihrem persönlichen Umfeld konfrontiert sind; die in Erwachsenenbildung, Supervision und individueller Trauerbegleitung tätig sind. Seit dem 01.01.2014 können auch qualifizierte Trauerbegleitende Mitglied im BVT werden.

Die Qualifikationen haben die Zielsetzung einer erweiterten Handlungskompetenz in der Beratung und Begleitung durch Schulung der

  • Fachkompetenz
  • Selbstkompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Sozialen Kompetenz

Sie befähigen nicht zu therapeutischer Arbeit.

Inhalte und Schwerpunkte der Qualifikationen nach den Standards des Bundesverbandes Trauerbegleitung e. V.

Sterbebegleitung und Trauerbegleitung sind sehr wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben. Beides sind jedoch verschiedene Bereiche, die sich zwar berühren und teilweise überschneiden: Doch es ist ein Unterschied, ob ein Mensch aus dem Leben (Sterbebegleitung) oder in einem Trauerprozess wieder ins Leben (Trauerbegleitung) begleitet wird. Die Unterschiede die daraus resultieren, sollten Inhalte der Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt der Trauerbegleitung und Trauerberatung sein.

Beide Begleitungsprozesse brauchen Menschen, die verantwortungsvoll, sensibel und mit einem vielschichtigen Wissen diese Aufgabe übernehmen. Und diese Begleitenden brauchen dann auch selbst Begleitung, um sich selbst immer wieder zu reflektieren und ihrerseits aufgefangen zu werden.

Zu den Inhalten gehören darum in besonderer Weise die Reflexion der eigenen Trauererfahrungen und der Motivation zur Trauerbegleitung. Neben dem Schwerpunkt „Wissen um Trauer und Trauernde unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Trauerforschung“ zu erarbeiten, sollten die Teilnehmenden in den Qualifikationen verschiedene Ansätze und Modelle in der Trauerbegleitung kennenlernen und ihre eigenen Handlungsspielräume und Begleitungsfertigkeiten erweitern. Sie sollten das Phänomen der Übertragung und Gegenübertragung kennen und die Abgrenzung und Unterscheidung von Sterbe- und Trauerbegleitung nachvollziehen können. Es ist wichtig, die Grenzen zwischen Therapie und Beratung benennen zu können und eigene Grenzen zu erkennen.

Auch wenn Trauer keine Krankheit ist, kann sie sehr wohl krank machen. Hier gilt es genau die jeweiligen Trauersymptome und Ressourcen der Trauernden zu beobachten und zu erkennen, wann es evtl. auch (Trauma-)therapeutische Unterstützung braucht.

Die Inhalte und der Aufbau der Fortbildungen sollten dabei dem Dreischritt 

  • Selbsterfahrung
  • Theorie-Praxis-Erarbeitung
  • Supervision

folgen. Da sich in der Trauerbegleitung andere Fragen als in der Sterbebegleitung ergeben und damit die Vermischung von Sterbe- und Trauerbegleitung nicht weiter forciert wird, zeigt die Praxis, dass es notwendig ist, gezielt Supervision für Trauerbegleitende anzubieten.

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Großen Basisqualifikation:

Die Teilnehmer:innen

  • haben in der Regel ehren- oder hauptamtliche Erfahrung im Praxisfeld Trauer
  • haben ein Mindestalter von 18 Jahren
  • haben eine Bereitschaft zur Reflexion und Selbsterfahrung
  • sind psychisch belastbar
  • sind bereit sich mit der eigenen Lern- und Trauerbiografie auseinanderzusetzen.
  • haben Respekt vor Menschen verschiedener Weltanschauungen und Lebensentwürfen

Für die Inhalte heißt das in den einzelnen Bereichen konkret die Bearbeitung folgender Themen: