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Antrag auf Aufnahme als qualifizierende Person in der Trauerbegleitung mit Weiterbildungskonzept

Die Mitgliedschaft im BVT ist ausschließlich an Personen, nicht an Organisationen gebunden. Mehrere Qualifizierende einer Einrichtung laden wir daher ein, einzeln ihren Mitgliedsantrag zu stellen wie es die Satzung vorsieht. Es können sich maximal 3 Personen mit einem gemeinsamen Konzept bewerben.

Hinweis: Falls ein bereits durch den BVT zertifiziertes Konzept übernommen wird, ist eine Einverständniserklärung des bisherigen Konzeptträgers beizufügen.

Die Aufnahme von Qualifizierenden erfolgt nach den Grundlagen der Qualifizierungsordnung.

Die Voraussetzungen zur Aufnahme als Qualifizierender finden Sie im Mitgliedsantrag. Das ausgefüllte Dokument senden Sie bitte mit den ausgewiesenen Anlagen per E-Mail  an die Geschäftsstelle. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 50,- €.